Grundsätzlich ist Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen untersagt. Aber es gibt Ausnahmen. Ein wenig Sport wird ab Montag, 8. März, möglich sein – auch für erste Fußballaktionen. Voraussetzung allerdings ist, dass die Stadt die Sportanlagen dafür frei gibt. Für Erwachsene gibt es viele einschränkende…