Es tut sich doch noch nichts

Die Hoffnung, nach den neuesten Corona-Schutzbestimmungen langsam wieder mit „Einzeltraining“ beginnen zu können, muss doch enttäuscht werden. Das soll für Fußballer noch nicht sein, haben Gespräche in der NRW-Staatskanzlei ergeben. Hier eine Mitteilung des FLVW im Wortlaut: „Sehr geehrte Damen und Herren, nach jüngsten Gesprächen zwischen der Staatskanzlei und dem Landessportbund NRW (LSB NRW) hier eine erneute Information bezüglich der aktuellen Coronaschutzverordnung ( 22. Februar 2021):
§9 der Verordnung untersagt in Absatz 1 unverändert den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen etc..:
„Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…) gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.“

Der Landessportbund NRW (LSB NRW) definiert dabei wie folgt:
Wenn ein Fußballverein daraus ableitet, dass Spieler und Spielerinnen in größerer Zahl in nicht untereinander wechselnden Paaren Passtraining o.ä. absolvieren, ohne dabei eine Anleitung durch eine*n Trainer*in zu erhalten und wenn dabei zwischen den Paaren jeweils ein Abstand von 5 Metern eingehalten wird, dann entspricht das zwar noch dem Wortlaut der Verordnung, nicht aber ihrem Geist. Ein Sportbetrieb im Sinne eines angeleiteten Trainings ist nach Kenntnisstand des LSB NRW in der Staatskanzlei und im Gesundheitsministerium ausdrücklich nicht gewollt. Dies ist aus dem oben zitierten Absatz 1 von §9 abzulesen.

Deshalb hat auch der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen seine Vereine in der Veröffentlichung vom 22.02.2021 explizit darauf hingewiesen, dass die Öffnung für den Freizeitsport nicht zu einer kreativen Auslegung für den Vereins- und Mannschaftssport führen darf. Eine falsche Ausnutzung und Umsetzung könnte sich schädlich auf den weiteren Öffnungsprozess für den Sport auswirken. Diszipliniertes und verantwortungsbewusstes Handeln ist weiterhin oberstes Gebot. Zudem entscheiden die Kommunen vor Ort, ob sie die Platzanlagen freigeben.

Zur Thematik der unterschiedlichen Regelung – insbesondere im Kinder- und Jugendfußball – zwischen Amateurvereinen und Leistungszentren, letztere die aufgrund der Bestimmungen der neuen Coronaschutzverordnung den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen konnten, strebt der FLVW Gespräche mit dem LSB NRW, der Vertreter des Sports in Richtung Politik ist, an.

Ihnen allen (vielleicht auch trotzdem) ein schönes Wochenende. Passen Sie auf sich auf.

Mit lieben Grüßen

Meike Ebbert
Stabsstelle Kommunikation und gesell. Engagement Stabsstellenleiterin __________________________________________________________________________________
Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V.
SportCentrum Kaiserau
Jakob-Koenen-Str. 2
59174 Kamen“