Fußballspiele können vorsichtig beginnen

Die Coronagefährdungen rücken durch die Situation in den Kreisen Gütersloh und Warendorf auch in Lippe wieder näher. Deshalb können Fußballspiele nur unter der zuverlässigen Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen stattfinden. Aber, das ist die gute Nachricht, Fußball ist im Seniorenbereich wieder möglich, im Jugendbereich ab 1. Juli.

Der Westdeutsche Fußball- Und Leichtathletikverband schreibt dazu: „Die aktuell gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung lässt nicht-kontaktfreie Wettbewerbsformen mit einer Anzahl von maximal 30 Personen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu. Wir möchten Vereinen nun die Möglichkeit geben, im Rahmen der geltenden Verordnungen Fußball zu spielen“, erklärt der für den Amateurfußball zuständige Vizepräsident Manfred Schnieders. Gleichzeitig warnt der FLVW vor den nach wie vor bestehenden Gefahren einer Corona-Infektion. Deswegen sind folgende Voraussetzungen für die Genehmigung von Testspielen zwingend notwendig*:

  • Nicht mehr als 30 Personen üben nicht-kontaktfrei Sport aus (Trainer und Betreuer zählen nicht dazu)
  • Erfüllung aller Hygienevorschriften und Beachtung der Infektionsschutzstandards laut Corona-Schutzverordnung und der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ des Landes NRW
  • Hygienekonzepte sind den lokalen (Gesundheits-)Behörden vorzulegen und mit diesen abzustimmen
  • Komplette Datenerfassung der Sportlerinnen und Sportler zwecks Rückverfolgbarkeit
  • Zuschauer sind bis zu einer Personenanzahl von maximal 100 unter Wahrung der Abstandregeln zugelassen. Auch hier müssen Personendaten zwecks Rückverfolgung erfasst werden.

 

Ferner weist der FLVW darauf hin, dass es für Freundschaftsspiele keine verpflichtenden Ansetzungen gibt und die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sich nur freiwillig zur Leitung von Freundschaftsspielen bereit erklären können.“

Was bedeutet das nun vor Ort?

  • In einem ersten Schritt muss ein Hygienekonzept erstellt werden. Was dabei zu beachten ist, hat der Landessportbund Nordrhein-Westfalen zusammengestellt.
  • Das Hygienekonzept muss der Gesundheitsbehörde vorgelegt werden. Mit der Stadt ist das abzustimmen.
  • Es muss ein Hygienebeauftragter des Vereins benannt werden, der die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert.
  • Die Personaldaten der teilnehmenden Personen – auch von Zuschauern – müssen erfasst und vier Wochen aufbewahrt werden.

 

Die Verantwortlichen in der Fußballabteilung des TuS Brake sind intensiv dabei, die die Voraussetzungen zu schaffen und die Vorgaben zu erfüllen , damit wieder Fußball gespielt werden kann. „Wir werden allerdings den Schutz aller Aktiver immer an die erste Stelle setzen. Wir werden nicht leichtfertig sein und wir werden Gedankenlosigkeiten nicht zulassen“, erklärt Fußballabteilungsleiter Dirk Pielemeier.

Rolf Eickmeier ergänzt den Hinweis, dass im Sportausschuss der Stadt Lemgo die Stadtverwaltung in allen Fragen des Hygienekonzepts ihre fachliche Unterstützung zugesagt hat.