Jeder kann es beobachten – vielleicht auch an sich selbst -, die Coronaschutzbestimmungen mit Abstand halten und Masken tragen werden immer häufiger vernachlässigt. Etwas mulmig wird es einem dabei dann, wenn man sich die steigenden Infektionen – auch in Lippe – vor Augen führt. Auf der Sportanlage Walkenfeld ist der TuS Brake verantwortlich für die Einhaltung aller Regeln. Der Landessportbund weist ausdrücklich darauf hin: „Es wird als
Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn der Veranstalter nicht gewährleistet, dass es um die Sportstätte zu keinen Ansammlungen kommt.“
„Die Corona-Schutzbestimmungen müssen unbedingt eingehalten werden, damit nicht der gesamte Sportbetrieb wieder eingestellt werden muss“, gibt Abteilungsleiter Dirk Pielemeier zu bedenken.
Damit alle Beteiligten jederzeit informiert sind, hier die wichtigsten Bestimmungen und Regeln:
- Empfehlungen für den Sportbetrieb im Rahmen der Corona-Pandemie: Ein Wegweiser für Vereine – Stand: 12. August 2020
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) – In der ab dem 12. August 2020 gültigen Fassung
- Öffentlicher Aushang TuS Brake – Sportstätte Walkenfeld